Die EnEV ist tot, es lebe die EnEV!
Die von der Bundesregierung geforderten Änderungen der Energieeinsparverordnung sind nun in die EnEV 2009 eingeflossen, womit die EnEV 2007 im Herbst 2009 ihre Gültigkeit verloren hat. Viele wissen nicht einmal von der Existenz der alten Verordnung und manche kennen zwar die Bezeichnung - aber nichts über deren Inhalt und Bedeutung. Andere, wie auch wir beschäftigen sich eingehend damit, denn diese Verordnung ist für uns als Unternehmen von existenzieller Bedeutung!
Folgende Paragraphen, betreffen unser Gewerk im Besonderen:
§ 9 Abs. 1 u. 3 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
§ 24 Abs. 2 Ausnahmen
§ 25 Abs. 1 u. 2 Befreiungen
§ 26 Abs. 1 u. 2 Verantwortliche
§ 26a Abs. 1 Satz 1 Private Nachweise
§ 27 Abs. 1 Nummer 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 28 Abs. 3 Allgemeine Übergangsvorschriften
Zuwiderhandlungen werden im Altbaubereich nach dem Energieeinspargesetz (EnEG § 8 Abs. 2) mit bis zu 5000 Euro geahndet.


